Fähnrich (V)
Aus U-Boot-Archiv Wiki
Kadett (V) ← Fähnrich (V) → Oberfähnrich (V) → → → Dienstgrade
Fähnrich (V) - Fähnr.(V) - bezeichnet in der Deutschen Marine einen Soldaten im vorletzten Offiziersanwärterdienstgrad der Waffen-Offizierslaufbahn. In Teilen der Truppe wird er gesellschaftlich bereits den Offizieren zugeordnet, weshalb ihm sodann Zutritt zur Offiziersmesse gewährt wird. Soldaten in diesem Dienstgrad können innerhalb der gesetzten Grenzen Mannschaften und Unteroffizieren ohne Portepee Befehle erteilen. | |||
Rang- und Laufbahnabzeichen
Das Dienstgradabzeichen der Fähnrich bestanden aus silbernen Schulterschnüren "Schulterlitzen" genannt. Die "Schulterlitzen" bestanden aus einer doppelt gelegten silbernen Plattschnur von 0,7 cm Breite, welche oben eine Knopfschlinge bildete. In der Mitte der Schulterlitzen war des vergoldeter Merkurstab als Laufbahnabzeichen angebracht. | |||
Als Laufbahnabzeichen trugen sie, auf beiden Unterarmen, einen goldgelb gestickten Merkurstab. | |||
Zusätzlich trugen die Fähnriche ein Offiziersdolch als Seitenwaffe, Portepee für aktive Fähnriche nach Bestehen der Offiziershauptprüfung. | |||
Verwaltungsoffizierslaufbahn
Durch Erlaß des Führers und Reichskanzlers vom 26. Februar 1935 ist bei der Kriegsmarine die Laufbahn der Verwaltungsoffiziere eingeführt worden, die mit den See-, Ingenieurs-, Sanitäts- und Waffenoffizieren zusammen das Marineoffizierskorps bilden. Die Ausbildung aller Marineoffiziere erfolgt nach gemeinsamen Grundsätzen; im einzelnen ist sie auf die fachlichen Erfordernisse der betreffenden Offizierslaufbahn abgestellt. Die Verwaltungsoffiziere finden Verwendung als Verwaltungsreferenten der Kommandobehörden am Lande sowie im Oberkommando der Kriegsmarine. Außerdem werden sie als Lehrer an der Marineschule Mürwik, als Ausbildungsoffiziere für den Verwaltungsoffiziersnachwuchs, als Adjutanten der höheren Seebefehlshaber und in Einzelfällen als Kompaniechefs und Zugführer an Land verwendet. Im Gefecht nehmen sie an Bord rein militärische Funktionen ein. | |||
Der Aufgabenkreis der Verwaltungsoffiziere der Kriegsmarine erstreckt sich neben der Beratung ihrer militärischen Vorgesetzten in Verwaltungsfragen auf die verantwortliche Leitung der Verwaltung an Bord der Kriegsschiffe und bei den Landmarineteilen. Dazu gehört die Versorgung des Personals mit Besoldung, Verpflegung, Bekleidung, die Ausrüstung der Schiffe mit Geld, Lebensmitteln, Betriebsstoffen und sonstigen Schiffsbedarf, ihre Beschaffung im In- und Auslande, die Mitwirkung bei Ausbildungs-, Organisations- und Schiffskonstruktionsfragen, bei der Bearbeitung von Vorschriften und allen für militärische Einheiten bestimmten Verwaltungsanordnungen. | |||
Wer den Beruf als Marineverwaltungsoffizier zu seinem Lebensinhalt machen will, muß sich darüber im klaren sein, daß er Offizier - Soldat - wird. Damit werden an ihn höchste Forderungen gestellt in bezug auf persönliche soldatische Haltung und Gesinnung, Festigkeit des Charakters, tadellose Dienstaufassung, Einsatz der Person und Pflichterfüllung. Daneben steht die Forderung eines gründlichen fachlichen Wissens und Könnens, daß ihm während der Ausbildung vermittelt wird. Klares logistisches Denken, Umsicht, Organisationsgabe, Blick für das Wesentliche und Notwendige müssen dem Verwaltungsoffizier auszeichnen, der seine vielfältigen, verantwortungsvollen und umfangreichen Aufgaben gerecht werden will. Selbstständigkeit, Entschlußkraft und Verantwortungsfreudigkeit müssen dem Verwaltungsoffizier in besonderem Maße zu eigen sein, weil er an Bord - zumal im Ausland - weitgehend auf sich allein gestellt ist. | |||
Die häufige Verwendung der Kriegsschiffe im Auslandsdienst fordert von den Verwaltungsoffizieren der Kriegsmarine besonders gute fremdsprachliche Kenntnisse (englisch, französisch und spanisch oder italienisch). Die Förderung dieser Kenntnisse durch besondere Lehrgänge ist im Rahmen der Gesamtausbildung vorgesehen. | |||
Verwaltungsoffiziersausbildung
3 Monate militärische Grundausbildung. | |||
2 Monate 1. Verwaltungsausbildung bei der Marineschule Mürwik. | |||
3 Monate Bordausbildung auf einem Schulschiff oder anderen Überwassereinheiten der Kriegsmarine. Während dieser Zeit Ernennung zum Kadetten (V). | |||
5 Monate Marineschule Mürwik, abschließend mit der Verwaltungsoffiziershauptprüfung. Während dieser Zeit Beförderung zum Fähnrich (V). | |||
5 Monate Ausbildung im Verwaltungsdienst bei einem Marineteil an Land. | |||
5 Monate Ausbildung im Verwaltungsdienst an Bord. Während dieser Zeit Beförderung zum Oberfähnrich (V). | |||
Nach insgesamt etwa 2 Jahren Beförderung zum Leutnant (V). | |||
Anschließend Ausbildung an Bord als Leutnant (V) und, soweit möglich, Lehrgänge bei Intendaturen, örtlichen Behörden usw.. abschließend mit der Ergänzungsprüfung. | |||
Einstellungsbedingungen
Besitz der deutschen Reichsangehörigkeit, Wehrwürdigkeit, Herkunft aus rein deutschem und artverwandten Blut; volle Wehrtauglichkeit, Besitz des Reifezeugnisses einer höheren Schule (Gymnasium, Oberschule) bzw. einer Lehranstalt, die auf Grund ministeriellen Erlasses dieser gleichgestellt ist. Das Lebensalter soll am Tage des Dienstantrittes nicht mehr als 22 Jahre betragen, die Höchstgrenze ist 24 Jahre. Körpergröße möglichst nicht unter 1,65 m. Von Wert ist die Zugehörigkeit zur Marine-HJ sowie der Besitz des HJ-Leistungsabzeichens, des Seesportabzeichens, des Deutschen Reichssportabzeichens oder des SA-Wehrabzeichens. | |||
Mindest-Sehleistung, Farbenunterscheidungsvermögen | |||
a) Für Seeoffiziersanwärter: Beiderseitig 6/8 oder auf dem besseren Auge 6/6, auf dem anderen mindestens 6/12 der regelrechten Sehleistung. Volles Farbunterscheidungsvermögen. | |||
b) Für Ingenieursoffiziersanwärter: Beiderseitig 6/12 oder auf dem besseren Auge 6/8, auf dem anderen mindestens 6/24, jedoch ausgleichbar. Keine Brillenträger. Leicht Farbenschwache (grün-anomale Trichromaten) zugelassen. | |||
c) Für Marinesanitätsanwärter: Wie Ingenieursoffiziersanwärter. In Ausnahmefällen, bei Mangel an Bewerbern, Brillenträger zugelassen unter der Voraussetzung, daß die Sehschärfe (mit Glas) mindestens 6/8 beiderseits oder auf dem besserem Auge 6/6, auf dem anderen mindesten 6/12 der regelrechten Sehleistung beträgt. Volles Farbunterscheidungsvermögen. | |||
d) Waffen- und Verwaltungsoffiziersanwärter: Wie Ingenieuroffiziersanwärter. In Ausnahmefällen, bei Mangel an Bewerbern, Brillenträger zugelassen unter der Voraussetzung, daß auf dem besserem Auge (ohne Glas) mindestens 6/12 beträgt. Die Sehleistung auf dem schlechterem Auge kann gering sein. Farbenschwache als Ausnahmefall zugelassen. | |||
Besoldung und Zuschüsse
Die Ausbildung des Offiziersnachwuchses bis zur Beförderung zum Offizier dauert etwa 2 Jahre. Während der Ausbildungszeit reicht die Besoldung für einen eingeschränkte Lebensführung aus. | |||
Die Marinesanitätsoffiziersanwärter werden in der Marineärtzlichen Akademie in Kiel untergebracht. Sie erhalten die Gebührnisse ihres Dienstgrades, müssen aber die Studienkosten (Vorstellungen, Prüfungen, Promotion, Instrumente usw.) selbst tragen. Die dienstgradmäßigen Gebührnisse der Soldaten sind jedoch, besonders in den letzten 3 Studienjahren, derart bemessen, daß sie wesentlich zu den Studienkosten beitragen können, so daß bei einfacher Lebensführung Zuschüsse von insgesamt 2500 RM erforderlich sein werden. Eine staatliche Unterstützung zur Bestreitung dieser Kosten wird außer einer Bücherbeihilfe nicht gewährt. | |||
Einstellung und Unterlagen
Einstellungen finden am 1. Oktober jeden Jahres statt. Die Meldefristen werden jeweilig durch die Presse bekanntgegeben (im allgemeinen vom 1. Oktober des Vorjahres bis 15. Mai des Einstellungsjahres). Die Einstellungsgesuche mit den vollständigen Unterlagen sind am die Inspektion des Bildungswesen der Marine (Einstellungsabteilung) in Kiel einzureichen. | |||
Auf Grund der Kriegsverhältnisse können Schüler höherer Schulen, die ab 1. April des Einstellungsjahres die 8. Klasse besuchen, sich als Offiziersanwärter melden. Gemäß Richtlinien des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung kann das Reifezeugnis nach 6monatigen Besuch der 8. Klasse erteilt werden, sofern Führung und Klassenleistungen des Schülers diese Maßnahme rechtfertigen. | |||
Folgende Unterlagen sind dem Gesuch beizufügen: | |||
1. Handschriftlich (vom Bewerber) geschriebener Lebenslauf mit 4 lose aufgeklebten, handwerklich hergestellten Paßbildern (3,7 : 5,2), den Bewerber zur Zeit der Bewerbung ohne Kopfbedeckung darstellend (möglichst je 1 Aufnahme von vorn und von der Seite [Profil]. Rückseite des Bildes mit Namen versehen. | |||
Der Lebenslauf soll enthalten: | |||
Ort und Tag der Geburt; Beruf des Vaters; Familienname der Mutter; Angaben, ob die Eltern noch leben oder ob ein überlebender oder geschiedener Elternteil sich wieder verheiratet hat; jetziger Wohnort der Eltern oder des Vormundes. Ferner Angaben über alle Geschwister, Großeltern väterliche- und mütterlicherseits (Berufe) und ob Verwandte in der Wehrmacht waren oder sind.Gründe für den Entschluß, zur Marine zu gehen und für die Wahl der angestrebten Laufbahn. Angabe, wann und wo für ein Gesuch um Einstellung in eine Offizierslaufbahn der Wehrmacht oder der Schutzpolizei vorgelegt worden sind. | |||
Darstellung des Bildungsgangs, nach der Zeitfolge geordnet, unter Hervorhebung besonderer Neigungen. Ferner sind zu erwähnen: erstere Krankheiten, häufiger Aufenthaltswechsel und alles, was hemmend auf den Ausbildungsgang eingewirkt hat. Es ist anzugeben welche Kenntnisse in der englischen Sprache und welche sonstigen Sprachkenntnisse der Bewerber besitzt; ferner besondere Ereignisse, die von Einfluß auf den Lebens- oder Bildungsgang waren, ob sportliche Neigungen vorhanden und welche besonderen sportlichen Abzeichen erworben worden sind. Alles in fließender, knapper Schreibart darstellen, doch so, daß ein Bild von der Eigenart des Bewerbers entsteht. Die Angaben sind durch Unterschrift als wahrheitsgemäß zu bestätigen. | |||
2. Namen und genaue Anschriften der Direktoren der in den drei letzten Jahren besuchten Schulen. Namen und Anschriften von drei Bürgen, die über den Bewerber selbst und über seine Familienverhältnisse auf Grund eigener genauer, nicht nur kurzfristiger Kenntnis verantwortliche Auskunft geben können. Die Bürgen dürfen nicht im Verwandschafts- oder Vormundsverhätnis zu dem Bewerber stehen. Nach Möglichkeit soll einer der Bürgen Soldat sein oder gewesen sein. Der derzeitige Schuldirektor ist nicht als Bürge anzugeben. Weibliche Bürgen sind nicht zulässig. Auskünfte von Bürgen, die diese Bedingungen nicht erfüllen, z.B. solche, die nur auf Grund einer Vorstellung urteilen, werden nicht gewertet. | |||
3. Einverständniserklärung des Bewerbers, bei Einstellung als Offiziersanwärter der Kriegsmarine sich zum Dienst in der Wehrmacht auf unbegrenzte Zeit zu verpflichten (Muster ist im Merkblatt für den Eintritt in die Offizierslaufbahn der Kriegsmarine aufgeführt. Das Merkblatt ist vom Bewerber bei seinem zuständigen Wehrbezirkskommando bzw. Wehrmeldeamt oder der Inspektion des Bildungswesens der Marine anzufordern). | |||
4. Eine Übersicht des genossenen Unterrichts (Beschaffung des Musters wie Ziffer 3), dazu das letzte Schulzeugnis und die Versetzungszeugnisse von der 6. Klasse an; das Reifezeugnis ist unaufgefordert nachzureichen. Bewerber, die nicht in die 8. Klasse versetzt worden sind oder die Reifeprüfung nicht bestanden haben, teilen dies umgehend der Inspektion des Bildungswesens der Marine mit. Weitere Unterlagen wie Leistungsbücher, Ehrenurkunden über sportliche Leistungen usw. sind den Gesuchen nicht beizulegen. | |||
5. Schriftliche Einverständniserklärung des Vaters oder Vormundes (ist auf die gemäß Ziffer 3 einzureichende Einverständniserklärung des Bewerbers zu setzen). | |||
6. Freischwimmerzeugnis. | |||
7. Große Geburtsurkunde (nicht Familienstammbuch). | |||
8. Abstammungsnachweis bis zu den Großeltern einschließlich durch Vorlage des Ahnenpasses. Die Richtigkeit der Eintragungen muß durch den zuständigen Standesbeamten oder Kirchenbuchführer bescheinigt sein. Die Anforderung weiterer Nachweise bleibt vorbehalten. Die lückenlose Erbringung des Nachweises ist Angelegenheit des Bewerbers. | |||
9. Angabe der Anschrift, wenn sie von der des Vaters oder Vormundes abweicht. Jede Änderung der Anschrift ist sofort zu melden. | |||
10. Anschrift des zuständigen Wehrbezirkskommandos. | |||
Nach Eingang des Gesuches wird jeder Bewerber von dem für ihn zuständigen Wehrbezirkskommando zur wehrmachtätztlichen Voruntersuchung und späte durch die Inspektion des Bildungswesens zur Ablegung einer Eignungsprüfung sowie zur marinefachärztlichen Untersuchung nach Kiel einberufen. Ort und Zeit für die Prüfung und Untersuchung werden dem Bewerber mitgeteilt. Dauer etwa 2 bis 3 Tage. Für die Hin- und Rückreise wird ein Wehrmachtsfahrschein übersandt. Die Untersuchung erfolgt kostenlos, die Verpflegungskosten halten sich in mäßigen Grenzen. | |||
Gleichzeitige Bewerbung bei Kriegsmarine, Heer, Luftwaffe oder Schutzpolizei ist zwecklos, da auf Grund besonderer Vereinbarungen nur eine Stelle die Gesuche bearbeitet. Ebenso ist gleichzeitige Bewerbung für mehrere Offizierslaufbahnen der Kriegsmarine (Seeoffizier-, Ingenieursoffizier-, Marinesanitätsoffiziers, Waffenoffizier-, Verwaltungsoffizier) nicht erlaubt. Vormerkungen finden nicht statt. Rückfragen und Bitten um Zwischenbescheide sind zwecklos. Die endgültige Entscheidung über Annahme oder Ablehung erfolgt sobald als möglich. | |||
Literaturverweise
Oberkommando der Kriegsmarine - "Wie werde ich Offizier der Kriegsmarine ? (Kriegsausgabe)" | |||
Schlicht/Angolia - "Deutsche Wehrmacht-Uniformierung und Ausrüstung 1933 - 1945- Band 2 Die Kriegsmarine" - Motorbuchverlag 1995 - ISBN 3-613-01656-7 - Seite 114 - 115. | |||
Kadett (V) ← Fähnrich (V) → Oberfähnrich (V) → → → Dienstgrade