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| Personalwesen
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Status: zur Verfügung (z. V.)
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| In der Personalverwaltung der Kriegsmarine war die Bezeichnung „zur Verfügung“ (oft als z. V. abgekürzt) ein spezifischer dienstrechtlicher Status für Offiziere und Unteroffiziere. Er beschrieb einen Übergangszustand, in dem ein Soldat keiner festen Front- oder Dienststelle zugeordnet war, aber für neue Aufgaben bereitgehalten wurde.
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| Historischer Kontext & Organisation
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| Definition des Status: |
Diese administrative Einstufung wurde von der Reichsmarine übernommen und blieb bis Mai 1945 bestehen. Erhielt ein Soldat diesen Vermerk, war er von seinem bisherigen Kommando entbunden und gehörte dem Personalpool einer übergeordneten Dienststelle (z. B. Station Ostsee oder B.d.U.) an.
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| Typische Situationen: |
Der Status trat häufig beim Wechsel der Einsatzart oder während der Ausbildung auf, etwa zwischen dem Abschluss eines Fachlehrgangs und dem Beginn einer Baubelehrung. Auch während der Genesung nach einer Verwundung wurden Soldaten oft „z. V.“ der jeweiligen Marinestation gestellt, bis sie wieder voll einsatzfähig waren.
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| Besoldung und Recht: |
Ein Soldat im Status „z. V.“ blieb im vollen Genuss seiner Bezüge und unterlag der Disziplinargewalt der aufnehmenden Dienststelle. Er war verpflichtet, sich ständig für neue Marschbefehle erreichbar zu halten.
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| Besonderheit bei den U-Lehrdivisionen
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| Personalformierung: |
In den Unterseeboot-Lehrdivisionen (1. U.L.D. / 2. U.L.D.) taucht dieser Begriff oft bei der Neuzusammenstellung von Besatzungen auf. Männer wurden dort gesammelt und erst mit der Formierung einer festen Bootsbesatzung (Bordkommando) wieder in ein festes Dienstverhältnis überführt.
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| Kurzfristige Aufgaben: |
Während dieser Zeit konnten die Soldaten für Vertretungen, zusätzliche Lehrgänge oder kurzfristige Arbeitskommandos innerhalb der Lehrdivision herangezogen werden.
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| Relevanz für die U-Boot-Waffe
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| Personalreserve: |
Die Dienststellen des 2. Admirals der Unterseeboote (2. A.d.U.) führten Listen von Offizieren „z. V.“, um Frontverluste kurzfristig durch qualifizierten Ersatz ausgleichen zu können.
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| Baubelehrung: |
Kommandanten waren oft „z. V. der U-Boot-Abnahmekommission (U.A.K.)“ gemeldet, während ihr zukünftiges Boot auf der Werft (z. B. Deschimag oder Germaniawerft) fertiggestellt wurde.
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| Personalhistorie: |
In den Stammrollen kennzeichnet dieser Status meist eine Umbruchphase in der Karriere, etwa den Wechsel von der Überwasserflotte zur U-Boot-Waffe oder die Wartezeit auf ein neues Kommando nach dem Verlust des alten Bootes.
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| Quellenverweise - Bundesarchiv-Militärarchiv (BArch-MA) | Invenio Online-Recherche
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| BArch RM 7 |
Akten der Seekriegsleitung (Skl). Beinhaltet Richtlinien zur Personalbewirtschaftung und zur Verwendung von Offizieren „zur Verfügung“.
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| BArch RM 92 |
Unterlagen des 2. Admirals der Unterseeboote (2. A.d.U.) zur Verwaltung der Personalreserve und der Kommandierungen z. V.
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| BArch PERS 6 |
Personalakten der Kriegsmarine. Dokumentiert die individuellen Phasen „z. V.“ im Rahmen der militärischen Dienstlaufbahnen.
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| Literaturverweise
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| Lohmann, W. / Hildebrand, H. H. |
"Die deutsche Kriegsmarine 1939–1945" (Band II, Kapitel zum Personal- und Gebührniswesen).
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| Busch, Rainer / Röll, Hans-Joachim |
"Der U-Boot-Krieg 1939-1945" (Informationen zur personellen Ergänzung der Frontflottillen).
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| Tessin, Georg |
"Verbände und Truppen der deutschen Wehrmacht und Waffen-SS" (Band 14, Übersicht über die administrativen Strukturen der Marine).
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| Alle Angaben ohne Gewähr !!!!
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