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| Ausbildung
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Zwischenlehrgang
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| In der Kriegsmarine war ein Zwischenlehrgang eine zeitlich begrenzte, meist theoretische Ausbildungsphase, die zwischen zwei praktischen Bord- oder Truppenteilen stattfand. Er diente dazu, das bisher in der Praxis Gelernte zu systematisieren und die notwendige Qualifikation für die nächsthöhere Laufbahnstufe zu erlangen. Besonders für die U-Boot-Waffe war dieser Lehrgang das Bindeglied zwischen der ersten Bewährung vor dem Feind und der Übernahme höherer Führungsaufgaben.
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| Historische Entwicklung und Einordnung
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| Kaiserliche Marine: |
Fest etabliertes System zur Strukturierung der Ausbildungsgänge; Seekadetten absolvierten theoretische Phasen zwischen den Auslandskreuzer-Fahrten bis 31.12.1918.
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| Reichsmarine: |
Nutzung der Zwischenlehrgänge (01.01.1919 – 15.03.1935) zur fachlichen Tiefe während der langen 12-jährigen Dienstzeit, oft an der Marineschule Mürwik (MSM).
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| Kriegsmarine: |
Strategische Nutzung ab 16.03.1935 zur Nachschulung von Frontpersonal an neuen Technologien (z. B. Funkmess, Torpedozünder), ohne die Männer langfristig aus dem Einsatz zu nehmen.
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| Ende 1945: |
Einstellung der geregelten Zwischenlehrgänge im Frühjahr 1945; Konzentration auf Kurzunterweisungen für die neuen Elektroboote unter improvisierten Bedingungen.
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| Funktion und Ablauf
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| Zielgruppe: |
Primär Offiziersanwärter (Fähnriche zur See) oder Unteroffiziersanwärter (Maate) zur Vorbereitung auf die jeweiligen Abschlussprüfungen.
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| Fachkurse: |
Vertiefung in Navigation, Taktik und Seekriegsrecht; für technisches Personal Schulungen an Hochdruck-Heißdampfanlagen oder modernen Antriebssystemen.
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| Dauer: |
Je nach Lehrgangszweck und Kriegsphase variierte die Dauer zwischen 4 Wochen und 3 Monaten intensiven theoretischen Unterrichts.
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| Status: |
Der Zwischenlehrgang markierte oft den Übergang vom ausführenden Organ (z. B. Fähnrich) zum verantwortlichen Wachoffizier (Oberfähnrich/Leutnant).
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| Relevanz für die U-Boot-Waffe
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| Offiziersnachwuchs: |
Fähnriche der U-Boot-Waffe (z. B. Crew X/39) erwarben nach ersten Frontfahrten das theoretische Patent für das spätere eigene Kommando an den Marineschulen.
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| Technischer Sprung: |
1944 wurden erfahrene Unteroffiziere in Zwischenlehrgänge kommandiert, um die radikal neue Technik der Elektroboote Typ XXI/XXIII (Hydraulik, Batterielüftung) zu durchdringen.
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| Taktik-Update: |
Systematisierung der Erfahrungen aus der Atlantikschlacht zur Vorbereitung der Offiziere auf die sich ständig ändernden Bedingungen der alliierten Abwehr.
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| Quellenverweise - Bundesarchiv-Militärarchiv (BArch-MA) | Invenio Online-Recherche
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| BArch PERS 6 |
Personalakten: In den Werdegängen dokumentiert der Eintrag „Komm. zum Zwischenlehrgang an der MSM“ die planmäßige Laufbahnentwicklung.
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| BArch RM 121 |
U-Boots-Lehrdivisionen: Dokumentation von Zwischenlehrgänge für technisches Personal, insbesondere an der 2. U.L.D. in Neustadt.
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| BArch RM 20 |
Schulen der Kriegsmarine: Belegt detaillierte Lehrpläne, Prüfungslisten und Erfolgsübersichten dieser Ausbildungsphasen.
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| Literaturverweise
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| Marinedienstvorschrift Nr. 32 |
Bestimmungen für die personelle Verwaltung der Kriegsmarine (Laufbahnbestimmungen).
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| Lohmann / Hildebrand |
"Die deutsche Kriegsmarine 1939–1945" (Band 2, Abschnitt 160: Ausbildungswesen).
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| Teske, Hermann (Hrsg.) |
"Die deutschen Marinen 1848–1945" (Details zur personellen und ausbildungstechnischen Struktur).
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| Alle Angaben ohne Gewähr !!!!
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